Dieser End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Marketingagentur PlanB über die Nutzung des Planspiels ECON-SIM und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder in elektronischer Form vorliegender Dokumentationen. Das Planspiel ECON-SIM (im Folgenden „Softwareprodukt“ genannt) ist urheberrechtlich geschützt. Es ist das geistige Eigentum der Marketingagentur PlanB (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt). Der angegebene Lizenzgebühr bezieht sich auf den Erwerb des Rechts zur Nutzung des Softwareprodukts für den angegeben Zeitraum von einem Jahr. Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft. Durch den Abschluss des Vertrags stimmen Sie (im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt) den nachfolgenden Bedingungen zu. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind, verwenden Sie das Softwareprodukt bitte nicht.
Der Lizenzgeber gewährt Ihnen das Recht zur Nutzung des Softwareprodukts für den angegeben Zeitraum von einem Jahr gegen Zahlung der auf der Webseite angegebenen Lizenzgebühr.
Das Recht zur Nutzung des Softwareprodukts hat keinerlei Auswirkung auf das Urheberrecht an dem Softwareprodukt. Sämtliche Urheberrechte bleiben beim Lizenzgeber.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt weitere Instanzen des Softwareprodukts außerhalb der von ihm angegebenen Institution zu nutzen.
Lizenznehmer dürfen keine zusätzlichen User zusätzlich zu den iim Vertrag angegeben anlegen. Sie sind nicht berechtigt Kopien des Softwareprodukts an Dritte weitergegeben.
Lizenznehmer dürfen das Softwareprodukt nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer und nur in dem Umfang, der ausdrücklich durch geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist.
Lizenznehmer dürfen das Softwareprodukt nicht an Dritte verkaufen, vermieten, verpachten, verleihen oder in sonstiger Form überlassen.
Die Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt für ein Jahr und kann in beiderseitigem Einvernehmen für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieses EULA verstößt. In einem solchen Fall ist die weitere Nutzung des Softwareprodukts durch den Lizenznehmer untersagt.
Der Vertrag kann durch den Lizenznehmer mit einer Frist von mindestens einem Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate.
Alle Titel, Namen, Bilder, Objekte und Rechte, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem Softwareprodukt sind Eigentum des Lizenzgebers. Alle Titel, Namen, Bilder, Objekte und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung des Softwareprodukts geschaffen werden können, sind Eigentum des Lizenzgebers. Dieser Lizenzvertrag gewährt keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch den Lizenzgeber reserviert.
Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jede Gewährleistung für das Softwareprodukt ab. Das Nutzungsrecht am Softwareprodukt wird "wie bereitgestellt", ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art überlassen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte die in dem Softwareprodukt enthalten sind. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie hinsichtlich jedweder Schäden, die durch die Nutzung des Softwareprodukts entstehen.
In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für Schäden die dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung Softwareprodukt entstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.